Seit 10. September 2008 / 2009 sind gewerbliche Kraftfahrer/innen von LKWs und Bussen verpflichtet, zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine (einmalige) Grundqualifikation sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen.

Das bedeutet, der Führerscheinerwerb der Klassen C1, C1E, C, CE (LKW ab 3,5 t mit und ohne Anhänger) und D1, D1E, D, DE (Kraftomnibusse ab 3,5 t mit und ohne Anhänger) reicht bei gewerblichem Verkehr (gewerblicher Personenverkehr, gewerblicher Güterkraftverkehr) nicht mehr aus. Es ist ein Nachweis der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation im Umfang von insgesamt 140 Stunden nötig.

Geregelt ist dies durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFVO).

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 (gewerblicher Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (gewerblicher Güterkraftverkehr) erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

Der Lehrgang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation umfasst 140 Stunden à 60 Minuten mit anschließender 90-minütiger Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Nach erfolgreicher Prüfung kann dann der Fahrerqualifizierungsnachweis beantragt werden.

Diesen Vorbereitungslehrgang zum Erlangen der beschleunigten Grundqualifikation können Sie bei uns absolvieren.

Beschleunigte Grundqualifikation

Termine

Aktuell sind keine Lehrgänge geplant.

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BKF-Weiterbildung

Kenntnisbereiche 1 - 3

  • 1.1 Kenntnis der Eigenschaft der kinematischen Kette (des Antriebsstrangs) für die optimierte Nutzung

  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen

  • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauch

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung der Fahrzeuge

  • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güteverkehr

  • 3.1 Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

  • 3.2 Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen

  • 3.3 Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen

  • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen Verfassung

  • 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung bei Notfällen

  • 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das einem positiven Image des Unternehmens beiträgt

  • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Gütekraftverkehrs

Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen. Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in einem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist.

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens 7 Stunden.

Diese 5 x 7 Stunden Weiterbildung werden im Volksmund Module genannt.

Es sind 35 Stunden Weiterbildung die sich in drei Kenntnisbereiche aufteilen.

Termine

Aktuell sind keine Lehrgänge geplant.