
Klasse A
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darfst du folgende Kraftfahrzeuge fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von mehr als 0,2 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Führerscheinklasse A80
Den Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 kannst mit 21 Jahren erwerben. Nach bestandenen Prüfungen erhält du die Berechtigung, Motorräder der Klasse A2 zu fahren. Nach deinem 24. Geburtstag entfällt die Beschränkung automatisch. Ab diesem Zeitpunkt darfst du ohne weitere Prüfung auch Motorräder der Klasse A fahren.
Mindestalter
24 Jahre (Direkterwerb)
20 Jahre beim Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A
Eingeschlossene Klassen
AM, A1, A2
theoretischer Unterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstof
praktischer Unterricht
Übungsstunden
Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A2
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Sonderfahrten bei einem Vorbesitze der Klasse A2 von weniger als zwei Jahre
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als zwei Jahren sind keine Sonderfahrten erforderlich.
Klasse A2
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darfst du folgende Kraftfahrzeuge fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie einer Motorleistung von max. 35 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von mehr als 0,2 kW/kg.
Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM, A1
theoretischer Unterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstof
praktischer Unterricht
Übungsstunden
Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A2
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Sonderfahrten bei einem Vorbesitze der Klasse A1 von weniger als zwei Jahre
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Bei einem Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als zwei Jahren sind keine Sonderfahrten erforderlich.
Klasse A1
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 darfst du folgende Kraftfahrzeuge fahren:
Leichtkrafträder
Hubraum bis 125 cm³
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Motorleistung von nicht mehr als 15 kW
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM
theoretischer Unterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstof
praktischer Unterricht
Übungsstunden
Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Sonderfahrten
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Klasse AM
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM darfst du folgende Kraftfahrzeuge fahren:
Kleinkrafträder
Hubraum bis 50 cm³
Motorleistung von nicht mehr als 4 kW
Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
Mindestalter:
15 Jahre
theoretischer Unterricht
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
praktischer Unterricht
Übungsstunden
Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Mofa-Prüfbescheinigung
Mindestalter
15 Jahrn
theoretischer Unterricht
6 Doppelstunden Grundstoff
praktischer Unterricht
mindestens 90 Minuten
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du folgende Krafträder fahren:
Hubraum bis 50 cm³
Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
Main Fahrschule
Inh. Omid Korki
Wittelsbacherstraße 10
97074 Würzburg
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