Klasse L

Klasse T

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  • ZUGMASCHINEN für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h

  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

  • SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE
    mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h auch mit Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre (bis 18 Jahre beschränkt auf 40 km/h Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit)
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorie & Praxis

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:

  • ZUGMASCHINEN für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h

  • mit Anhänger darf max. 40 km/h gefahren werden

  • SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE
    mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h auch mit Anhängern

Preis

Auf Anfrage

Preis

Auf Anfrage

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