Klasse L
Klasse T
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
ZUGMASCHINEN für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE
mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h auch mit Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre (bis 18 Jahre beschränkt auf 40 km/h Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit)
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorie & Praxis
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
ZUGMASCHINEN für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h
mit Anhänger darf max. 40 km/h gefahren werden
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE
mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h auch mit Anhängern